Arbeiten Sie mit geschultem Personal? Ja, unsere AlltagshelferInnen sind mindestens zum Alltagshelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.Lerne ich Sie vor einer Zusammenarbeit kennen? Ja, bevor wir uns um Sie oder Ihre Angehörigen kümmern und Ihnen helfend zur Seite stehen, lernen wir uns persönlich kennen. Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause, stellen uns vor und beraten Sie ausführlich. Kommt immer die gleiche Alltagshilfe? Wir versuchen, Ihnen gleichbleibend eine Alltagshilfe zur Seite zu stellen. Sollte diese aus Gründen von Krankheit oder Urlaub verhindert sein, wird Ihnen, wenn Sie dies wünschen, eine Ersatzkraft für die Zeit der Abwesenheit gestellt. Welche Kosten kommen auf mich zu? Da unsere Dienstleistung zu 100% von den Pflegekassen übernommen wird, kommen keine Kosten auf Sie zu. Wieviel Stunden Unterstützung kann ich pro Monat mit meinem Budget kommen? Mit den 125 € Entlastungsbetrag stellen wir Ihnen 3,5 Stunden Haushaltshilfe pro Monat zur Verfügung. Wie funktioniert das mit der Abrechnung? Auf Ihren Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, so dass Sie sich nicht darum kümmern müssen. Wie lange muss ich auf Ihre Hilfe warten? Gute Nachrichten – Wir sind so aufgestellt, dass wir auch kurzfristig für Sie da sein können. Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Nein. Sie gehen bei uns keinen langfristigen Vertrag ein und können unserer Dienstleistung jederzeit wieder kündigen. |